Wiederaufbereitungsgenehmigung für weitere elektronische Geräte
Nach Mobiltelefonen und Tablets wurden nunmehr auch Smartwatches, Computer (Laptops und Desktops), Spielkonsolen und Modems zur Liste der Produkte hinzugefügt, die wiederaufbereitet und mit einer Garantiedauer verkauft werden können. Die Erneuerung der Geräte muss in Zentren erfolgen, die über eine entsprechende Wiederaufbereitungsgenehmigung verfügen.
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