Familiennamenurteil für Frauen
Frauen müssen nach der Heirat nicht mehr den Nachnamen ihrer Ehemänner tragen. Denn das Verfassungsgericht hat die Bestimmung des türkischen Bürgerlichen Gesetzbuches, dass Frauen nach der Heirat den Nachnamen ihres Ehemannes annehmen, aufgehoben. Das 8. Familiengericht von Istanbul hatte beim Verfassungsgericht die Aufhebung dieser Bestimmung beantragt. Während es einem Mann möglich sei, den bei der Geburt erworbenen Nachnamen sein ganzes Leben lang zu führen, sei es mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar, dass Frauen nicht das gleiche Recht eingeräumt werde, hieß es in der Begründung des Aufhebungsantrags des 8. Familiengerichts.
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