Pandemiestrafen werden rückerstattet
Laut der im Amtsblatt veröffentlichten Entscheidung des Verfassungsgerichts können die während der Pandemie gezahlten Bußgeldstrafen wegen Missachtung der Maskenpflicht und anderer Pandemieverbote zurückgefordert werden. In Folge der zum Ende des letzten Jahres in Kraft getretenen Mitteilung des Finanzministeriums sowie der Steuerbehörde waren die zwischen dem 11. März 2020 bis 9. November 2022 verhängten Geldstrafen wegen Missachtung der Pandemieverbote gestrichen worden.
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