EGMR bezeichnet 300 Tage Wartezeit vor Wiederheirat als Diskriminierung
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat entschieden, dass die gesetzliche Regelung, die Frauen in der Türkei vorschreibt, nach der endgültigen Scheidung mindestens 300 Tage zu warten, um eine andere Person als den Ex-Ehepartner zu heiraten, eine „unmittelbare Diskriminierung aufgrund des Geschlechts“ darstellt. Laut Meldung von BBC Turkish erklärt der EGMR außerdem, dass das Argument, es handele sich um eine Maßnahme, um Ungewissheit über die Identität des Vaters des zu gebärenden Kindes zu vermeiden, diese Diskriminierung nicht rechtfertigen könne. Laut dieser gesetzlichen Regelung müssen Frauen, die die vorgeschriebenen 300 Tage nicht abwarten wollen, durch ärztlichen Test nachweisen, dass sie nicht schwanger sind.
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