Istanbul Post

Elektronische Rechnungspflicht ab 1. Juli

Unternehmen aller Sektoren mit einem Bruttoumsatz von über 3 Mio. TL müssen ab 1. Juli 2023 auf elektronische Rechnungen umstellen. Auch Steuerpflichtige, die Verkäufe über Internet tätigen, unterliegen dieser Verpflichtung, wenn sie einen Bruttoumsatz von mehr als 500.000 TL erzielen. Gleiche Regelung gilt auch für Unternehmen der Immobilien- und Autovermietungsbrache. Jenen, die weiterhin Papierrechnungen ausstellen, drohen Geldstrafen in Höhe von mindestens 2.200 TL für jede ausgestellte Rechnung.

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