Immobilienkaufvorgang auch beim Notar
Ab 4. Juli 2023 kann die Immobilienkaufabwicklung auch ohne den Gang zum Grundbuchamt bei den Notaren erfolgen. Die Anträge für die Vertragsaufsetzung können nur über die e-Antragsseite der Notare gestellt werden. Nachdem im Antrag die erforderlichen Informationen eingetragen werden, erfolgt die Auswahl des Notariats. Die Notare übermitteln die eingehenden Informationen zunächst über das Grundbuch- und Katasterinformationssystem an das Grundbuchamt. Nach Zahlung der berechneten Grundbuchgebühr wird Datum und Uhrzeit des Notartermins per SMS mitgeteilt.
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