Neue Gebrauchtwagenverordnung
Gemäß der neuen Verordnung des Handelsministeriums dürfen bis zum Jahresende Gebrauchtfahrzeuge nicht über dem vom Hersteller oder Distributor vorgeschlagenen Listenpreis vermarktet werden. Diese Verordnung tritt am 15. Juli in Kraft. Anzeigen, die gegen die Verordnung verstoßen, wird eine Geldstrafe von bis zu 300.000 TL verhängt.
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