Corona-Strafen werden rückerstattet
Die während der Corona-Pandemie gezahlten Bußgeldstrafen wegen Missachtung der Maskenpflicht und anderer Pandemieverbote können zurückgefordert werden, wenn die Rückerstattungsanträge bis zum 31. Dezember 2024 eingereicht werden. Das Verfassungsgericht hatte den Beschluss, dass Pandemiestrafen nicht rückerstattet werden können, aufgehoben. Die Rückerstattungsanträge können direkt bei den Steuerämtern gestellt werden.
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