Istanbul Post

Bei Mietstreitigkeiten müssen Mediatoren eingeschaltet werden

Ab 1. September 2023 können Gerichtsverfahren bei Mietstreitigkeiten nur dann eröffnet werden, wenn bei den Vermittlungsgesprächen des Mediators keine Einigkeit zwischen Mietern und Vermietern erzielt wird. Das neue Gesetzt macht es zwingend, dass bei Mietstreitigkeiten zuerst die Mediatoren eingeschaltet werden. Die Vermittlungsgespräche müssen binnen 3 Wochen abgeschlossen werden. Nur in zwingenden Fällen kann diese Frist um eine Woche verlängert werden. Antragstellungen bei den Schlichtungsstellen, die in den Gerichtsgebäuden untergebracht sind, sollen kostenlos sein.

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