Neue Regelung zur Kultivierung geerbter Landwirtschaftsflächen
Laut Mitteilung des stellvertretenden Landwirtschaftsministers wird für geerbte landwirtschaftliche Flächen eine „Anbaupflicht“ eingeführt. Laut der angekündigten Methode sollen geerbte landwirtschaftliche Flächen mit Hilfe des digitalen Mietverfahrens vermietet werden, wenn diese innerhalb von 2 Jahren nicht bewirtschaftet, vermietet oder verpachtet werden. Die Vermietungen sollen zuerst an die im Umland lebenden Bewohner erfolgen und die Mieteinnahmen auf das Konto der Erben eingezahlt werden.
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