Armutsgrenze um das 3,8-fache mehr als der Mindestlohn
Laut dem monatlichen Bericht der Konföderation der Arbeitergewerkschaften der Türkei (Türk-Iş) ist die Hungersgrenze einer 4-köpfigen Familie im September 20203 gegenüber dem Vormonat um 1.136 TL auf 13.334 TL gestiegen. Demgegenüber machte die Armutsgrenze wiederum einer 4-köpfigen Familie einen Sprung von 3.700 TL und erreicht eine Summe von 43.433 TL. Während demnach der Mindestlohn von 11.402 TL fast 2.000 TL unter der Hungersgrenze liegt, steigt die Differenz zwischen der Armutsgrenze und dem Mindestlohn auf das 3,8-fache. Zugleich sind auch die Lebenshaltungskosten einer alleinstehenden Person im September auf 17.336,25 TL gestiegen.
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