Neue Maßnahme für importierten Tabak
Nach der Bestimmung, dass bei Zigaretten und Tabakwaren 30 Prozent einheimischen Tabaks zu verwenden ist, wird laut dem Verordnungsentwurf des Ministeriums für Landwirtschaft und Wald auch für den Tabakimport eine neue Regelung folgen. Die Tageszeitung „Milliyet“ berichtet, dass sodann der Tabakimport auf den Produktionsbedarf beschränkt werde. Zugleich dürfe der Tabakimport nur unter der Bedingung erfolgen, dass der Tabak ohne weitere Verarbeitung im Inland direkt in die Fabrik gebracht werde. Auch könne der Tabakimport nur von Tabakprodukteherstellern durchgeführt werden. Ziel der angekündigten Verordnung sei es, den in der Türkei erzeugten Tabak zu unterstützen und zu verhindern, dass die wirtschaftliche und landwirtschaftliche Bilanz durch den Import gleicher Produkte negativ beeinflusst werde.
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