Istanbul Post

Wohnungsvermietung für touristische Zwecke nur mit Genehmigung

Der Gesetzesentwurf zur Vermietung von Wohnungen für touristische Zwecke wurde im Parlament angenommen. Demnach muss vor Abschluss eines Mietvertrags zu touristischen Zwecken eine Genehmigung eingeholt werden. Zugleich muss eine vom Ministerium für Kultur und Tourismus vorgegebene Plakette am Eingang der betreffenden Wohnung aufgehängt werden. Die Befugnis zur Genehmigungserteilung obliegt dem Ministerium, wobei es diese Befugnis auch über die Provinzgouvernements ausüben kann. Bei Genehmigungsanträgen ist die einstimmige Zustimmung aller Stockwerkeigentümer vorzulegen.

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