Neue Änderung bei Immobilienverkäufen an Ausländer
Bei Immobilienkäufen von Ausländern für den Zweck der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wurde die Untergrenze von 75.000 Dollar auf 200.000 Dollar angehoben. Demnach muss die von Ausländern für Aufenthaltszwecke zu kaufende Immobilie einen Mindestkaufpreis von 75.000 Dollar haben. Im vergangenen Jahr war die Untergrenze bei Immobilienkäufen für den Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit von 250.000 Dollar auf 400.000 Dollar erhöht worden.
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