Istanbul Post

Neue Bedingungen für Elektrofahrzeuge

Für den Verkauf von Elektrofahrzeugen, die nicht aus der EU und den Ländern stammen, mit denen Freihandelsabkommen unterzeichnet wurde, wurden gemäß der Verordnung des Handelsministeriums neue Bedingungen eingeführt. Zu diesen Bedingungen gehören der Nachweis von Vertragswerkstätten, Callcentern, niedergelassenen Vertretungen sowie Qualifikationszertifikaten für das Servicepersonal. Die Verordnung tritt nach 30 Tagen in Kraft. Elektrofahrzeugmarken, die nach dieser Frist die Bedingungen nicht erfüllen, dürfen in der Türkei nicht mehr verkauft werden.

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