Familien- und Jugendfonds gegründet
Das Gesetz zur Errichtung des Familien- und Jugendfonds ist mit Erscheinen im Amtsblatt in Kraft getreten. Das Gesetz sieht für junge Menschen, die heiraten und eine Familie gründen möchten, ein zinsloses Darlehen in Höhe von 150.000 TL vor. Das Darlehen soll eine Rückzahlungslaufzeit von 4 Jahren haben, wobei die ersten 2 Jahre tilgungsfrei sein sollen. Die Pilotumsetzung des Fonds startet laut Meldung des TRT-Nachrichtenportals im Erdbebengebiet und soll später auf andere Regionen des Landes ausgeweitet werden.
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