Änderung beim Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Grundstückskauf
Bei der Regelung, die es Ausländern ermöglicht, durch den Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks im Wert von mindestens 400.000 Dollar die türkische Staatsbürgerschaft zu erlangen, wurde die Bedingung eingeführt, dass auf dem Grundstück ein Gebäude vorhanden sein muss. Die entsprechende Verordnung ist mit Erscheinen im Amtsblatt bereits in Kraft getreten.
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