Istanbul Post

Geldwertgrenze für Verbraucherschiedsstellen erhöht

Die Geldwertgrenze bei Warenstreitigkeiten, deren Beschwerdeanträge bei den Bezirksverbraucherschiedsstellen eingereicht werden müssen, wurde für 2024 auf 104.000 TL angehoben. Gleichzeitig bedeutet dies, dass bei Warenstreitigkeiten, deren Geldwertgrenze unter 104.000 TL liegen, die Beschwerdeanträge nicht bei den Verbrauchergerichten eingereicht werden können.

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