Zusätzliche 730 Tage für Fahrzeuge türkischer Auslandsrentner
Der Ankündigung des stellvertretenden Vorsitzenden für Außenbeziehungen der regierenden AKP zufolge wird die derzeit geltende Aufenthaltsfrist von 730 Tagen für die Fahrzeuge von Bürgern, die im Ausland in Rente gingen und sich längere Zeit in der Türkei aufhalten um weitere 730 Tage verlängert. Die Maßnahme tritt ab 1. Januar 2024 in Kraft. Demnach können Rentner, die vor Ablauf der ersten 2-Jahresfrist einen Antrag bei den Zollämtern stellen, weitere 2 Jahre Aufenthaltsrecht für ihre Fahrzeuge erhalten, ohne ihre Fahrzeuge ins Ausland bringen und 185 Tage bis zur nächsten Einreise warten zu müssen. Von dieser Maßnahme können auch Fahrzeuge profitieren, die sich bereits in der Türkei befinden.
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