Istanbul Post

Im Can Atalay-Verfahren Verfassungsgerichtsurteil erneut abgelehnt

Die 3. Strafkammer des Kassationsgerichts hat die zweite Rechtsverletzungsentscheidung des Verfassungsgerichts im Fall von Can Atalay, der im Rahmen der Gezi Park-Prozesse zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt, jedoch im Mai ins Parlament gewählt wurde, als rechtlich irrelevant ausgelegt und entschieden, dem Urteil des Verfassungsgerichts nicht nachzukommen. Nach Ansicht der Strafkammer handelt es sich bei der Entscheidung des Verfassungsgerichts um ein „juristokratisches Verhalten“. Das Verfassungsgericht hatte am 21. Dezember zum zweiten Mal entschieden, dass ein Rechtsverstoß vorliegt und die Freilassung von Can Atalay gefordert.

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