Istanbul Post

Urteil zum Familiennamen der Frau in Kraft getreten

Das Verfassungsgericht hatte im April 2023 die Bestimmung des türkischen Bürgerlichen Gesetzesbuches, wonach Frauen nach der Heirat den Nachnamen ihres Ehemannes annehmen, aufgehoben. Um Gesetzeslücken zu vermeiden, hatte das Verfassungsgericht dem Parlament 9 Monate Zeit eingeräumt, Regelungen zu treffen. Da seitens des Parlaments dazu keine Arbeit geleistet wurde, ist der Verfassungsgerichtsbeschluss am 28. Januar 2024 in Kraft getreten. Es wird jedoch erwartet, dass das Parlament sich mit dieser Frage im Rahmen des angekündigten neuen Justizpakets befasst.

Zurück