Gericht bestätigt Haftstrafe gegen die Vorsitzende der Ärztekammern
Das Berufungsgericht hat die Haftstrafe von 2 Jahren, 8 Monaten und 15 Tagen gegen die Präsidentin der Union der Türkischen Ärztekammern, Şebnem Korur Fincancı, bestätigt. Mit der Begründung, dass das Urteil des erstinstanzlichen Gerichts berechtigt und die Freiheitsstrafe im rechtlichen Rahmen verhängt seien, wurde die Berufung abgelehnt. Gegen die Präsidentin der Union war ein Gerichtsverfahren wegen „Terrorismuspropaganda“ eröffnet worden, nachdem diese in einem Interview erklärt hatte, die Vorwürfe bezüglich des Einsatzes chemischer Waffen durch die türkische Armee im Nord-Irak müssten untersucht werden.
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