Kein Führerschein für Schlafapnoe-Betroffene
Aufgrund der Änderung in der Straßenverkehrsordnung werden Menschen mit dem Schlafapnoe-Syndrom keinen Führerschein mehr bekommen. Auch eine Führerscheinverlängerung ist für Schlafapnoe-Betroffene nicht mehr möglich. Mit der neuen Regelung muss selbst bei der Erneuerung des Führerscheins ein ärztliches Attest, welches auch Schlafapnoe umfasst, vorgelegt werden.
Zurück