Istanbul Post

Neuer Beschluss für Handys aus dem Ausland

Laut dem neuen Beschluss des Handelsministeriums werden Zweit-Mobiltelefone, die aus Ausland eingeführt werden, vom Zoll einbehalten und für die Dauer von 3 Monaten im Zolllager aufbewahrt. Das Ministerium will mit dieser Maßnahme Steuerverluste und Steuerhinterziehungen bei Telefonen aus dem Ausland verhindern. Ein Mobiltelefon, das aus dem Ausland eingeführt wird, gilt weiterhin als persönlicher Gegenstand des Passagiers. Allerdings muss auch dieses binnen 120 Tagen nach Einreisedatum registriert werden, da es andernfalls für Gespräche gesperrt wird.

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