Verfassungsgerichtsurteil im Can Atalay-Verfahren
Das Verfassungsgericht erklärt in seiner ausführlichen Urteilsbegründung den Entzug des parlamentarischen Mandats von Can Atalay für „nichtig“. Can Atalay war im Rahmen der Gezi Park-Prozesse zu einer Haftstrafe von 18 Jahren verurteilt, jedoch bei den Parlamentswahlen im vergangenen Jahr von der Türkischen Arbeiterpartei (TIP) zum Hatay-Abgeordneten gewählt worden. Doch konnte Atalay sein Abgeordnetenamt nicht antreten, weil ihm das Mandat entzogen wurde.
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