Istanbul Post

Beschäftigungskriterien für ausländische Arbeitnehmer aktualisiert

Das Ministerium für Arbeit und soziale Sicherheit hat dem seit langem von Wirtschaftsvertretern vorgebrachten Ruf, den Arbeitskräftemangel zu lösen, entsprochen und bei den Kriterien für die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern Änderungen vorgenommen. Gemäß der neuen Regelung, die ab 1. Oktober in Kraft getreten ist, soll der Arbeitskräftebedarf zwar in erster Linie mit einheimischen Arbeitskräften gedeckt werden. Doch wenn dies nicht möglich ist, wird nunmehr ermöglicht, von der komplementären Wirkung der internationalen Arbeitskräfte zu profitieren.

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