Istanbul Post

Wartezeit bei Scheidungen wird verkürzt

Durch eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches wurde die Wartefrist für die Wiedereinreichung eines Scheidungsantrags von drei Jahren auf ein Jahr gesenkt. Diese Änderung wurde in der parlamentarischen Justizkommission angenommen. Demnach kann eines der Ehegatten bereits ein Jahr nachdem die gerichtliche Ablehnung eines Scheidungsfalls rechtskräftig wird einen erneuten Scheidungsantrag einreichen.

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