Zahlungspflicht mit Bankkarte auf 30.000 TL angehoben
Die im Oktober erlassene Bestimmung des Finanzministeriums, dass sämtliche Zahlungen und Geldtransaktionen über 7.000 TL mit einer Bank- bzw. Kreditkarte oder über ein Geldinstitut zu erfolgen haben, wurde geändert. Nunmehr wurde die Summe, die über eine Bank zu erfolgen hat, auf 30.000 TL erhöht. Personen, die weder ein Bankkonto noch eine Kreditkarte besitzen, zahlen den Preis der gekauften Waren oder Dienstleistungen bei derjenigen Bank, bei der der Verkäufer ein Konto hat. Bei Zuwiderhandlung müssen sowohl der Käufer als auch der Verkäufer mit einer hohen Geldstrafe rechnen.
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