Istanbul Post

In Istanbul An- und Verkauf von Schrottwaren nur mit Beleg

Istanbuls Gouvernement hat beim An- und Verkauf von Gebraucht- und Schrottwaren innerhalb der Stadtgrenzen eine Belegpflicht eingeführt. Im Belegdokument müssen die Angaben zu Identität der Käufer und Verkäufer, Adressen, Menge und Eigenschaften der Waren aufgeführt sein. Das Gouvernement erklärt, dass der Kauf und Verkauf von Gebraucht- und Schrottwaren ohne Beleg es erschwere, gestohlene Waren und Verdächtige ausfindig zu machen. Aus diesem Grund sei die Belegpflicht eingeführt worden.

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