Istanbul Post

Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätungen

Mit einer neuen Verordnung der Generaldirektion für Zivilluftfahrt werden Fluggesellschaften verpflichtet, bei Flugverspätungen von mehr als 3 Stunden ihren Fluggästen Verspätungsentschädigung zu zahlen. Der im Amtsblatt erschienen Verordnung zufolge wurden die Entschädigungsbeträge wie folgt festgelegt: bei Inlandsflügen 100 Euro, bei Auslandsflügen mit einer Entfernung von unter 1.500 Kilometern 250 Euro, bei Auslandsflügen mit einer Entfernung von 1.500 bis 3.500 Kilometern 400 Euro und bei Langstreckenauslandsflügen über 3.500 Kilometern 600 Euro.

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