Führerscheinerwerb schon ab 16 Jahren
Mit der Neuregelung der Fahrerlaubnisordnung wurde die Altersgrenze für den Erwerb eines Führerscheins in den Klassen M, A1 und B1 von 18 Jahren auf 16 Jahre gesenkt. Daneben wurde die Altersgrenze für die Führerscheinklasse D, die für Busse und Großfahrzeuge zur gewerblichen Personenbeförderung erforderlich ist, von 26 auf 24 Jahre herabgesetzt. Während demgegenüber für die Führerscheinklassen A2, B, BE, C1, C1E, F und G die Altersgrenze von 18 Jahren gilt, wurde die Altersgrenze für Klasse A auf 20 Jahre erhöht. Wer Führerscheine der Klasse D1 und D1E erwerben will, muss mindestens 21 Jahre alt sein. Eine andere Änderung betrifft die Gesundheitsgutachten. Fahrer über 65 Jahre müssen statt alle 3 Jahre alle 5 Jahre ein Gutachten einholen. Doch müssen Fahrer über 80 Jahre sich alle 2 Jahre einer Gesundheitskontrolle unterziehen lassen.
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