Istanbul Post

Änderung der Zollsteuer für Waren aus Nordzypern

Auf Waren, die aus Nordzypern mitgebracht oder per Kargo entsandt werden, wird laut Präsidialbeschluss ähnlich wie für Waren aus der EU eine einmalige und pauschale Zollsteuer erhoben. Der Wert der eingeführten Waren wird anhand der vorgelegten Rechnung oder entsprechend des Belegs, aus dem hervorgeht, dass der Warenpreis bezahlt wurde, ermittelt. Kann ein solcher Beleg nicht vorgelegt werden oder wird festgestellt, dass der eingetragene Betrag gering ist, wird der Warenwert von der Zollverwaltung festgelegt.

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