Neue Geldwertgrenze für Verbraucherschiedsstellen
Die Geldwertgrenze bei Warenstreitigkeiten, deren Beschwerdeanträge bei den Verbraucherschiedsstellen der jeweiligen Bezirke eingereicht werden müssen, wurde für 2025 auf 149.000 TL angehoben. Die Beschwerdeanträge für Warenstreitigkeiten, deren Geldwertgrenze über dem Limit von 149.000 TL liegen, müssen demnach bei den Verbrauchergerichten eingereicht werden.
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