Neuer Quellensteuer für den E-Commerce
Laut dem im Amtsblatt veröffentlichten Beschluss wurde für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen im Rahmen des E-Commerce ein Quellensteuersatz von 1 Prozent vorgegeben. Mit diesem Beschluss werden auch Vermittlungsdienstleister sowie E-Commerce-Plattformen zur Quellensteuer verpflichtet. Die neue Quellensteuerbestimmung tritt ab 1. Januar 2025 in Kraft.
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