Grundbuchtransaktionen nur mit neuem Personalausweis
Grundbuchformalitäten in den Grundbuchämtern können ab 1. Januar 2025 nur noch mit Personalausweisen neuen Typs, die den kontaktlosen elektronischen Chip enthalten, erledigt werden. Dadurch sollen Grundbuchtransaktionen sicherer und effektiver abgewickelt werden. Personen, die ihre Ausweise bis zum Jahresende noch nicht erneuert haben, werden demnach bei den Grundbuchämtern keinerlei Abwicklungen durchführen können.
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