Istanbul Post

Ausweisverordnung für die Juwelierbranche

Ab 2025 wird beim Kauf- und Verkauf von Gold- und Juwelierwaren im Wert von über 185.000 TL die Vorlage eines Ausweises zwingend. Diese vom Untersuchungsausschuss für Finanzkriminalität (MASAK) eingeführte Verordnung soll dazu dienen, Betrug und Geldwäsche zu verhindern. Die Ausweisvorlagepflicht war bereits im vergangenen Jahr angekündigt, jedoch nicht sogleich umgesetzt worden.

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