Belegpflicht bei Bargeldtransaktionen
Das Finanzministerium hat mit einer Anordnung an alle Banken bekannt gemacht, dass Bargeldtransaktionen einer strengeren Kontrolle unterliegen werden. Gemäß dieser Anordnung müssen ab 1. Januar 2025 bei Geldeinzahlungen oder –abhebungen die Herkunft des Geldes mit einem Beleg nachgewiesen werden. Die Bankmitarbeiter werden bei Geldtransaktionen befugt sein, zu fragen, woher das Geld kommt und für welchen Zweck es verwendet wird.
Zurück