40 Prozent einheimischer Anteil bei Behindertenfahrzeugen
Beim Verkauf von Fahrzeugen an Behinderte, die von der besonderen Verbrauchssteuer ausgenommen sind, wurde der einheimische Anteil auf 40 Prozent angehoben. Zuvor lag dieser bei 20 Prozent. Zugleich wurde ab 2025 auch die Behindertenfahrzeugobergrenze auf 2 Mio. 247 Tausend 114 TL erhöht. Zusammen mit dieser Regelung können Behindertenfahrzeuge alle 10 Jahre ausgetauscht werden. Dabei sollen einheimische Produktionsmodelle gefördert werden.
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