Familiengesundheitszentren für Ausländer zugänglich
Mit einem neuen Gesetz wurden Dienstleistungen für Ausländer und traditionelle Medizin in die Aufgabenbereiche von Familiengesundheitszentren einbezogen. Demnach wurde Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit eröffnet, sich bei einem Hausarzt des Familiengesundheitszentrums anzumelden. Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis können Leistungen im Rahmen der touristischen Gesundheitsversorgung in Anspruch nehmen. Zugleich wurde den Hausärzten die Möglichkeit eingeräumt, traditionelle und komplementärmedizinische Verfahren wie Akupunktur und Phytotherapie außerhalb der Arbeitszeit zu praktizieren.
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