Istanbul Post

Anordnung zum Verkauf glutenfreier Produkte

Die Anordnung des Handelsministeriums zum Verkauf von glutenfreien Produkten in Supermarktketten ist in Kraft getreten. Demnach müssen Supermarktketten mit einer Verkaufsfläche von über 250 Quadratmetern neben glutenfreien salzigen und süßen Snacks auch Mehl verkaufen. Supermarktketten mit einer Verkaufsfläche von über 400 Quadratmetern müssen zusätzlich zu diesen Produkten auch andere glutenfreie Produkte wie Brot, Nudeln in ihr Verkaufsangebot aufnehmen.

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