Istanbul Post

Änderung bei der Familienarztverordnung

Gemäß der neuen Regelung werden die Daten zur Zuordnung zum Familienarzt entsprechend der Wohnadresse aktualisiert. Bei einem Wechsel der Wohnanschrift wird die Person, sofern innerhalb von 30 Tagen kein Familienarztwechsel erfolgt ist, vom System ebenfalls automatisch dem nächstgelegenen Familienarzt zugewiesen. Wer freiwillig seinen Arzt wechseln möchte, hat binnen eines Monats die Möglichkeit, zu einem neuen Familienarzt zu wechseln.

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