Mindestlohn bleibt hinter der Hungersgrenze stecken
Bereits im ersten Monat des Jahres war der Nettomindestlohn in Höhe von 22.104 TL um 27 TL unter der Hungersgrenze geblieben. Wie der monatliche Bericht der Konföderation der Arbeitergewerkschaften der Türkei (Türk-Iş) zeigt, ist im Februar die Diskrepanz zwischen dem Nettomindestlohn und der Hungersgrenze noch größer geworden. Laut dem Türk-Iş-Bericht ist im Februar die Hungersgrenze einer 4-köpfigen Familie auf 23.323,86 TL gestiegen. Demgegenüber kletterte die Armutsgrenze wiederum einer 4-köpfigen Familie auf 75.973,49 TL. Die Lebenshaltungskosten einer alleinstehenden Person, die im Januar bei 28.756 TL lagen, kommen im Februar auf 30.206 TL.
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