Istanbul Post

Neue Zollbestimmung für Waren aus dem Ausland

Entsprechend der Neuregelung werden bei Waren, die per Kargo aus dem Ausland in die Türkei kommen, künftig auch die bis zum Eingang der Ware in der Türkei anfallenden Fracht- und Versandkosten bei der Bestimmung des Zollwerts mitberücksichtigt. Im letzten Jahr war die Regelung eingeführt worden, dass Waren im Wert von über 30 Euro der Zollsteuer unterliegen. Die Wirtschaftszeitung „Dünya“ zeigt, dass beispielsweise eine Lieferung im Wert von 29 Euro zuvor von der Zollsteuer befreit war. Mit der neuen Regelung würde eine Ware im Wert von 25 Euro zusammen mit den Versandkosten, die angenommen bei 6 Euro lägen, auf eine Summe von 31 Euro kommen und müsste somit versteuert werden.

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