Istanbul Post

Kennzeichnungspflicht für Haustiere wurde verlängert

Für die am 31. Dezember 2022 ausgelaufene Kennzeichnungspflicht für Haustiere (Hund, Katze, Wiesel) wurde der 31. Dezember 2025 als neues Fristdatum festgelegt. Damit zusammen wurde auch vorgeschrieben, dass im Falle des Todes oder Verschwindens eines aus einem Tierheim adoptierten Tieres der Besitzer dies der zuständigen Bezirksbehörde zu melden hat. Die vorgeschriebene Meldung muss beim Tod des adoptierten Tieres binnen 30 Tagen und beim Verschwinden binnen 7 Tagen erfolgen.

Zurück