Istanbul Post

Elektronische Verifizierung bei Immobilienverkäufen

Ab 7. April 2025 wird bei Immobilienanzeigen das elektronische Verifizierungssystem über das e-Gouvernement-Portal (e-Devlet-Portal) zwingend. Die elektronische Verifizierung war zuvor ab 1. Januar 2025 bei Mietanzeigen eingeführt worden. Wie bei Mietanzeigen müssen auch bei Immobilienverkaufsanzeigen lizensierte Makler mit der Anzeigenschaltung beauftragt werden. Nichtlizensierte Makler bekommen keinen Zugang zum Anzeigenportal. Mit dieser Maßnahme sollen Spekulationen verhindert und sowohl die Käufer als auch die Verkäufer geschützt werden.

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