Istanbul Post

Fünf Jahre Kindergeld für das dritte Kind

Gemäß der Gesetzesänderung erhalten in der Türkei angemeldete türkische Staatsbürger für das erste lebend geborene Kind ab dem Monat der Antragstellung ein einmaliges Kindergeld in Höhe von 5.000 TL. Beim zweiten Kind erhöht sich der Kindergeldbetrag auf 1.500 TL pro Monat bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres. Beim dritten und bei allen folgenden Kindern steigt der Betrag auf 5.000 TL pro Monat bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres.

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