Kein Kryptohandel ohne Identitätsverifizierung
Gemäß der Vorschriften der Behörde zur Untersuchung von Wirtschaftskriminalität (MASAK) wird bei An- und Verkäufen von Kryptowährungen eine zusätzliche Identitätsprüfung zwingend. Die entsprechende Bestimmung tritt am 25. April 2025 in Kraft. Ab diesem Datum können Nutzer ohne Identitätsverifizierung keine Transaktionen an den Kryptowährungsbörsen durchführen.
Zurück