Istanbul Post

TUIK muss Warenkorbpreise offenlegen

In der Klage gegen das Statistikamt (TUIK) bezüglich der „Warenkorbpreise“ hat das Berufungsgericht der Konföderation der revolutionären Arbeitergewerkschaften der Türkei (DISK) Recht gegeben. DISK hatte ihre Klage gegen TUIK wegen Nichtveröffentlichung der Warenkorbpreise eingereicht. TUIK wurde vorgeworfen, im Warenkorb Preise heranzuziehen, die keinerlei Bezug zu aktuellen Marktpreisen hätten und Inflationszahlen zu veröffentlichen, die weit unter den Angaben unabhängiger Institutionen stünden. Das Berufungsgericht entschied, dass TUIK die Warenkorbpreise offenlegen muss.

Zurück