Neue Kriterien für die Kasko-Versicherung
Mit einer neuen Entscheidung des Versicherungsregulierungsrates (SEDDK) müssen für die Schadensfeststellung zugelassene Sachverständige herangezogen werden. „Totalschaden“ gilt, wenn der Schaden den Verkehrswert des Fahrzeuges übersteigt und der Schaden nicht repariert werden kann. „Schwerer Schaden“ gilt, wenn der Schaden 60 Prozent des Verkehrswertes übersteigt und wichtige Bauteile beschädigt sind.
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