Neues Verfahren bei der Familienarztregelung
Gemäß der ab 6. Mai 2025 in Kraft tretenden Regelung wird das Gesundheitsministerium die Daten zur Zuordnung zum Familienarzt entsprechend der jeweiligen Provinz, in der die Bürger angemeldet sind, automatisch aktualisieren. Bei einem Wechsel der Wohnanschrift wird die Person, sofern innerhalb von 30 Tagen kein Familienarztwechsel erfolgt ist, vom System ebenfalls automatisch dem nächstgelegenen Familienarzt zugewiesen. Wer seinen Arzt wechseln möchte, hat binnen eines Monats die Möglichkeit, über das e-Nabiz-Portal zu einem anderen Familienarzt zu wechseln.
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